Leasingrückgabe
Ihr Spezialist für Leasingrückgaben
Sparen Sie bares Geld durch unsere langjährige Erfahrung bei Leasingrückgaben. Wir beraten Sie umfassend und zeigen Ihnen, worauf es dem Leasinggeber bei der Leasingrückgabe ankommt. Ob Kratzer, Beulen oder Verschmutzungen – wir sind Ihr kompetenter Partner für die Leasingrückgabe.
Dank der fachgerechten und preiswerten Arbeit sparen Sie bis zu 60% gegenüber der Kalkulation bei der Leasinggesellschaft. Das werden schnell einmal einige Tausend Euro. Speziell bei Fuhrparks summiert sich das schnell zu einem kleinen Vermögen für Ihr Unternehmen. Das muss nicht sein!
Welche Beanstandungen sind berechtigt und welche nicht?
Wichtig ist, dass der Leasinggeber bei Überbeanspruchung des Leasingfahrzeuges vom Leasingnehmer lediglich den Minderwert und nicht die Zahlung der zur Behebung der Mängel erforderlichen Reparaturkosten verlangen darf. Der Leasinggeber trägt für die übermäßige Abnutzung die Beweislast. Dabei hat er detailliert darzulegen und nachzuweisen, welche Mängel auf normalen Verschleiß und welche auf übermäßige Abnutzung zurückzuführen sind. Dies geschieht in der Regel durch einen vom Leasinggeber beauftragten Sachverständigen.
Einen einheitlichen Gesetzestext gibt es noch nicht. Das bietet viel Raum für Diskussionen und Streit, da es für den Laien schwer nachzuvollziehen ist, welche Minderwerte gerechtfertigt sind.
Lassen Sie sich deshalb von uns beraten. Durch die professionelle Fahrzeugaufbereitung vermeiden Sie jede Menge Diskussionen und sparen sehr viel Zeit und Geld.